Inhalte mit dem Schlagwort „sekundäre Darlegungslast“

22. Dezember 2014

Zur Tätervermutung und Störerhaftung bei Filesharing vom Familienanschluss

Urteil des AG Düsseldorf vom 25.11.2014, Az.: 57 C 1312/14

Die tatsächliche Vermutung der Alleinnutzung des Anschlusses zu Lasten des Anschlussinhabers bei Filesharing ist bereits widerlegt, wenn weitere Personen, wie der Ehepartner oder volljährige Kinder, freien Zugriff auf den Internetzugang hatten. Die abstrakte Zugriffsmöglichkeit genügt unabhängig von der tatsächlichen Nutzung für den Wegfall der Vermutung. Eine umfangreiche Recherche- oder Aufklärungspflicht hinsichtlich einer nachträglichen Feststellung der Person des Täters innerhalb der Familie trifft den Anschlussinhaber im Rahmen der sekundären Darlegungslast nicht. Mangels Aufsichts- und Überwachungspflichten gegenüber dem Ehepartner und volljährigen Kindern scheidet auch eine Störerhaftung des Anschlussinhabers aus.

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03. September 2014

Zur Vermutung der Täterschaft bei Filesharing im Mehrpersonenhaushalt

Urteil des AG Bochum vom 30.07.2014, Az.: 67 C 164/14

Die tatsächliche Vermutung einer Täterschaft des Anschlussinhabers bei Rechtsverletzungen durch Filesharing wird widerlegt, wenn der Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung auch von anderen erwachsenen Personen im Haushalt uneingeschränkt genutzt werden konnte.

Trägt der Anschlussinhaber einen Lebenssachverhalt vor, der die Möglichkeit offen lässt, dass er nicht selbst Handlungsstörer ist, so genügt er seiner sekundären Darlegungslast.

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06. Mai 2014

Zum Zugangsnachweis eines Telefaxes bei „OK-Vermerk“ im Sendeprotokoll

Urteil des BGH vom 19.02.2014, Az.: IV ZR 163/13

Der "OK-Vermerk" im Sendebericht eines Telefaxes belegt zumindest das Zustandekommen einer Verbindung mit der in der Faxbestätigung genannten Nummer. Der Empfänger kann sich daher nicht auf ein bloßes Bestreiten des Zugangs beschränken, sondern muss im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast Angaben dazu machen, welches Faxgerät er an der fraglichen Gegenstelle nutzt, ob die Verbindung im Speicher enthalten ist, ob und in welcher Weise er ein Empfangsjournal führt und muss dieses gegebenenfalls auch vorlegen. Die Beweiskraft des im "OK-Vermerk" liegenden Indizes für den Zugang des Telefaxes ist unter Berücksichtigung dieser Angaben zu würdigen.

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02. April 2014

Zur sekundären Darlegungslast bei Filesharing innerhalb der Familie

Urteil des AG Bielefeld vom 06.03.2014, Az.: 42 C 368/13

Der wegen Filesharing abgemahnte Inhaber eines Familienanschlusses genügt seiner sekundären Darlegungslast, wenn er seine Täterschaft bestreitet und darlegt, dass seine Hausgenossen wie Kinder oder der Ehegatte selbstständig auf den Internetanschluss zugreifen können, weil sich daraus die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs als die einer Alleintäterschaft ergibt. Auch eine Überwachung der Familie bei der Internetnutzung kann vom Anschlussinhaber nicht verlangt werden, da dies mit dem grundrechtlichen Schutz der Familie nach Artikel 6 Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist. Die Beweislast dafür, dass die Rechtsverletzung durch den Abgemahnten begangen wurde, obliegt vielmehr dem Abmahnenden.

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07. März 2014

Zur sekundären Darlegungslast des Internet-Anschlussinhabers in Filesharing-Fällen

Beschluss des OLG Hamm vom 04.11.2013, Az.: I-22 W 60/13

Ein Internetanschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast, indem er seine Täterschaft bestreitet und darlegt, dass seine Hausgenossen selbstständig auf den Internetanschluss zugreifen konnten. Zu einer Umkehr der Beweislast wie auch einer Verpflichtung, dem Gegner alle zum Prozesserfolg benötigen Informationen zu verschaffen, führt dies jedoch nicht.

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16. September 2010

Auch Parallelimporteur trifft Beweislast

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 15.04.2010, Az.: 5 U 106/08 Ein Anbieter von parallel importierten Pflanzenschutzmitteln unterliegt zumindest der sekundären Darlegungslast dafür, dass das vom ihm angebotene Produkt mit dem Ausgangsprodukt identisch ist. Dies gilt auch dann, wenn ihm die Verkehrsfähigkeit des importierten Produktes grundsätzlich vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Bezug auf das Originalprodukt bestätigt worden ist.
Die Darlegungspflicht besteht auch dann, wenn der Anbieter damit wirbt, das importierte Produkt sei mit dem Ausgangsprodukt " chemisch identisch".
Ein allgemeiner Auskunftsanspruch nach § 242 BGB, der die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches nach § 11 UWG vorbereiten soll, verjährt in der gleichen Zeit wie eben dieser Schadensersatzanspruch.
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