Lizenzgebühren bei Senden von Musik über Kabelsysteme
Urteil des AG Kassel vom 05.07.2013, Az.: 410 C 445/13 Das öffentliche Senden von Musik über ein Kabelnetzt löst Lizenzgebühren aus, da dies bei dem öffentlichen Verbreiten von Musik mittels Rundfunkempfängern aller Art der Fall ist.
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