Inhalte mit dem Schlagwort „Servicegebühr“

17. Januar 2022

Zusatzgebühr bei der Online-Flugbuchung muss für den Verbraucher erkennbar sein

Flüge werden auf einem Tablet und einem Smartphone gebucht
Urteil des BGH vom 24.08.2021, Az.: X ZR 23/20

a) Ein Unternehmer, der Flugbuchungen im Internet anbietet, verlangt ein zusätzliches Entgelt für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels, wenn bei den von ihm vorgegebenen Einstellungen zunächst ein Preis angezeigt wird, der nur für den Fall der Zahlung mit einer bestimmten, von ihm in Zusammenarbeit mit einem Kreditinstitut herausgegebenen Kreditkarte erhältlich ist, und bei Auswahl eines anderen Zahlungsmittels eine zusätzliche "Servicegebühr" anfällt.

b) Dies gilt auch dann, wenn die "Servicegebühr" als Kalkulationsposten des zuerst angezeigten Preises ausgewiesen ist, dort aber durch einen "Rabatt" in gleicher Höhe kompensiert wird.

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16. April 2021

Preiswerbung ohne Angabe der Servicegebühr ist unzulässig

Junge Frau trainiert mit einer Hantel
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 04.02.2021, Az.: 6 U 269/19

Die Werbung eines Fitnessstudios mit den vom Kunden zu zahlenden Monatsbeiträgen ist wettbewerbswidrig, wenn die Preisangabe mit einem Sternchen gekennzeichnet ist, welches auf eine zusätzlich zu zahlende Servicegebühr hinweist. Das Fitnessstudio hätte den Gesamtpreis angeben müssen. Die Aufspaltung der Angabe von Teilpreis und einem weiteren Betrag diene hier nur dazu, den angegebenen Monatspreis unter der psychologisch wichtigen Schwelle von 30 € zu halten, weshalb die Aufspaltung auch nicht ausnahmsweise zulässig sei. Auch sei unerheblich, dass andere Fitnessstudios ähnlich handeln, so das Gericht.

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22. Juni 2020

Verdeckte Zahlungsmittelgebühr: Verstoß wegen spezieller Kreditkarte

Laptop und Weltkarte
Urteil des OLG Dresden vom 11.02.2020, Az.: 14 U 1885/19

Das Touristikunternehmen Travel24.com AG ermöglichte bei der Online-Buchung von Flügen die kostenfreie Bezahlmethode lediglich mit ihrer „Travel24.com Mastercard Gold“ an. Für jede weitere Zahlungsmöglichkeit setzte sie ein zusätzliches Entgelt fest. Das OLG Dresden entschied, dass die Service Gebühr der Travel24.com AG als verdeckte Zahlungsmittelgebühr einzustufen ist und sie dies zu unterlassen hat. Darüber hinaus unterlies sie es bei der Online-Buchung den Verbraucher vor Vertragsabschluss über die Gepäckkosten zu informieren. Um einen effektiven Preisvergleich zu gewährleisten, sind solche Zusatzkosten bereits am Anfang des Buchungsvorgangs mitzuteilen.

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07. August 2009

Vertragsoptimierung und Teilnahmemöglichkeit an Gewinnspielen

Urteil des LG Hamburg vom 17.07.2009, Az.: 324 O 1041/08

Die Klausel "Geht eine Lastschrift aus vom Kunden zu vertretenden Gründen zurück, werden die bis zum Ende der Vertragslaufzeit fälligen Servicegebühren sofort fällig." verstößt unter Zugrundelegung eines kundenfeindlichen Maßstabs gegen § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen für den Verzugsfall keine Vorfälligkeit vor.
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