Inhalte mit dem Schlagwort „Speicherung von IP-Adressen“

05. März 2014

Speicherung von IP-Adressen für sieben Tage ohne Anlass zulässig

Urteil des OLG Frankfurt vom 28.08.2013, Az.: 13 U 105/07

Die anlasslose, auf sieben Tage begrenzte Speicherung von IP-Adressen ist zulässig, soweit die IP-Adressen für die Erkennung und Beseitigung von Störungen und Fehlern der TK-Anlagen benötigt werden, deren Fehlermeldung erst nach einigen Tagen eingehen. Die bloße Speicherung der IP-Adressen stellt dabei noch keinen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Nutzer dar.

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08. April 2013

IP-Adressen müssen nicht zur Auskunftserteilung gespeichert werden

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 07.03.2013, Az.: I-20 W 118/12 Von Internetzugangsprovidern kann nicht gefordert werden, die IP-Adressen ihrer Kunden zu speichern, um diese später für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen herauszugeben. Ein Löschungsverbot ist in § 101 UrhG nicht vorgesehen, so dass die Auskunftspflicht auf die vorhandenen Daten beschränkt ist. Die Annahme einer Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen - gerade vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur „Vorratsdatenspeicherung“ – bedarf einer konkreten gesetzlichen Grundlage.
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14. Februar 2011

Zur Speicherung dynamischer IP-Adressen

Urteil des BGH vom 13.01.2011, Az.: III ZR 146/10 a) Zu den Voraussetzungen für die Befugnis, dynamische IP-Adressen zum Zweck der Entgeltermittlung und Abrechnung gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 TKG zu speichern.
b) Die Befugnis zur Speicherung von IP-Adressen zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen gemäß § 100 Abs. 1 TKG setzt nicht voraus, dass im Einzelfall bereits Anhaltspunkte für eine Störung oder einen Fehler vorliegen. Es genügt vielmehr, dass die in Rede stehende Datenerhebung und -verwendung geeignet, erforderlich und im engeren Sinn verhältnismäßig ist, um abstrakten Gefahren für die Funktionstüchtigkeit des Telekommunikationsbetriebs entgegenzuwirken.
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