Kein Anspruch auf Teilnahme an kostenfreien Internet-Spielen
Urteil des AG Karlsruhe vom 24.07.2012, Az.: 8 C 220/12 Wird ein Internet-Spiel kostenlos angeboten, kommt durch Registrierung des Spielers und Freischaltung des Accounts durch den Herausgeber ein unentgeltlicher Spielnutzungsvertrag zwischen Nutzer und Herausgeber zustande. Dieser kann von beiden Seiten ordentlich mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, sollte dies in den AGB geregelt sein. Erteilt der Herausgeber dem Nutzer eine Spielsperre, gilt dies als konkludente Kündigung des Nutzungsvertrages mit sofortiger Wirkung. Dem Nutzer steht in diesem Fall kein Anspruch auf Freischaltung seines Accounts bzw. weitere Teilnahme an dem Spiel zu.
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