Inhalte mit dem Schlagwort „Spitzengruppenwerbung“

28. Juli 2015

„Top Preise“ sind anders als „Höchstpreise“ keine Spitzengruppenwerbung

Goldenes Siegel auf dem in der Mitte "Goldankauf" steht, oben "Bestpreise" und unten "100% fair"
Urteil des OLG Köln vom 19.06.2015, Az.: 6 U 173/14

Wirbt ein Unternehmen mit „Top-Preisen“ für den Goldankauf, nachdem es für seine Werbung mit „Höchstpreisen“ bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, so kann dies keine Vertragsstrafe begründen, da kein kerngleicher Verstoß vorliegt. Anders als bei der Werbung mit „Höchstpreisen“ erwartet der Durchschnittsverbraucher bei „Top Preisen“ im Hinblick auf den Ankauf von Goldschmuck lediglich ein überdurchschnittlich gutes Angebot, nicht jedoch ein Spitzenangebot.

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