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11. September 2014

Zur Höhe des Schadensersatzes für eine unberechtigte Nutzung eines Stadtplans im Internet

Urteil des LG München I vom 04.06.2014, Az.: 21 S 25169/11

Eine unberechtigte kommerzielle Nutzung von Ausschnitten eines Stadtplans im Internet kann einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 1620 EUR begründen. Der Schadensersatz ist im Wege der Lizenzanalogie zu bestimmen und richtete sich im vorliegenden Fall nach den Lizenzgebühren, die für eine unbefristete kommerzielle Nutzung des Kartenausschnitts bei Abschluss eines Lizenzvertrags zu zahlen sind.

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