Google muss unbegründete 1-Stern-Bewertung löschen

Vorsicht ist geboten bei unbegründeter Kritik: Über die Bewertungsfunktion bei Google erhielt ein Gasthaus von einem Googlenutzer kommentarlos nur einen Stern. Grundsätzlich ist die Bewertung nach einem solchen Sternesystem als Meinungsäußerung geschützt. Allerdings müsse dies eingeschränkt gelten, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass die schlechte Bewertung auch auf sachliche Gründe gestützt ist. Da der Kläger schlüssig darlegen konnte, dass der Nutzer kein Besucher des Restaurants war, hätte Google seinerseits überprüfen müssen, ob die Bewertung gerechtfertigt war. Da dies nicht geschehen ist, war die Löschung der Bewertung fällig.