Inhalte mit dem Schlagwort „Stiftung Warentest“

06. Dezember 2013

Zur Zulässigkeit von Werbung mit älteren Testergebnissen

Beschluss des BGH vom 15.08.2013, Az.: I ZR 197/12 Werbung mit älteren Testergebnissen ist grundsätzlich zulässig, wenn der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Testergebnisse erkennbar gemacht wird und keine neueren Ergebnisse vorliegen. Zudem müssen die beworbenen Produkte dieselben wie die Geprüften sind, wobei sie auch nicht im Rahmen neuerer Entwicklung technisch überholt sein dürfen.
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04. September 2013

Irreführende Werbung mit Zitat aus 15 Jahre altem Vergleich von „Stiftung Warentest“

Urteil des LG Stuttgart vom 18.07.2013, Az.: 37 O 33/13 Die Werbung einer Partnervermittlung, die einem 15 Jahre alten Bericht von Stiftung Warentest zu Grunde liegt, ist allein wegen des Alters des Vergleichs irreführend. Zum einen können Verbraucher einen so weit zurückliegenden Test nicht nachlesen, da die Zeitschrift nicht mehr beim Verlag erhältlich ist. Zum anderen kann sich in der langen Zeitspanne viel geändert haben, sodass heute ein gänzlich anderes Ergebnis möglich wäre.
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14. August 2013

Herausgeber eines Werbeblattes haftet für irreführende Werbeanzeigen

Urteil des OLG Stuttgart vom 11.07.2013, Az.: 2 U 186/12

Es liegt ein Verstoß gegen das wettbewerbsrechtliche Irreführungsverbot vor, sofern dem Verbraucher in einer Werbeanzeige aufgrund der Platzierung des Logos der Stiftung Warentest der Eindruck vermittelt wird, alle Produkte auf der betreffenden Seite des Werbeblattes seien bewertet worden. Tatsächlich hatte die Stiftung Warentest aber nicht alle abgebildeten Waren getestet. Da für den durchschnittlich verständigen Verbraucher nicht zu erkennen ist, auf welche Produkte sich das TEST-Logo bezieht, liegt eine wettbewerbsrechtliche Irreführung vor.

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05. August 2013

Ein Testsieger kommt stets allein

Urteil des OLG Hamburg vom 27.06.2013, Az.: 3 U 142/12 Eine Werbung mit der Angabe "Testsieger" stellt eine unzulässige Alleinstellungsbehauptung dar, wenn nicht darauf hingewiesen wird, dass auch andere Produkte ebenso gute Testergebnisse erzielt haben.
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21. November 2012

Zur Größe des Kleingedruckten

Urteil des OLG Stuttgart vom 07.04.2011, Az.: 2 U 170/10

Der Verweis innerhalb einer Werbung auf ein Testergebnis in einer Fachzeitschrift (z.B. Stiftung Warentest oder Öko Test) muss in hinreichender Schriftgröße gehalten sein. Als Regelwert ist hierbei eine Schriftgröße von 6 pt anzusehen, sofern nicht die besondere Gestaltung der Werbung (Farbe, Kontrast etc.) auch bei kleinerer Schriftgröße die hinreichende Lesbarkeit sicherstellt.
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16. November 2012

Informationspflicht über den Rang eines Testergebnisses

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 25.10.2012, Az.: 6 U 186/11

Werden Waren oder Dienstleistungen mit Qualitätsurteilen wie denen der Stiftung Warentest beworben, ohne über den erzielten Rang des Testergebnisses zu informieren, so stellt dies eine irreführende Werbung dar. Bei einem positiv bewerteten Produkt erwartet der angesprochene Verkehrskreis, dass das getestete Produkt nicht nur objektiv „gut“ ist, sondern auch im Testfeld einen herausragenden Platz eingenommen hat, und damit auch relativ gesehen im Test gut abgeschlossen hat. Das Interesse des Verbrauchers, über den Rang der Bewertung informiert zu werden, besteht auch dann, wenn das Testergebnis über der Durchschnittsnote liegt.
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11. Dezember 2009

Ähnliche aber nicht inhaltsgleiche Äußerungen von Unterwerfungserklärung nicht erfasst

Urteil des OLG Hamm vom 05.11.2009, Az.: 4 U 125/09

Im Rahmen einer Unterwerfungserklärung ist auf den spezifisch gewollten Inhalt der Erklärung abzustellen. Ähnliche, aber nicht irreführende Aussagen werden nicht wegen ihrer Ähnlichkeit erfasst.
Im vorliegenden Fall verpflichtete sich die Beklagte in ihrer Werbung ungetestete Matratzen nicht mehr mit Testwertungen der Stiftung Warentest zu bewerben. Eine wortgleiche Formulierung ohne Hinweis auf die Stiftung Warentest, in Verbindung mit zuordenbaren Testergebnissen der Stiftung Warentest, wurde vom Gericht als nicht von der Unterwerfungserklärung erfasst angesehen.
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11. August 2009

Keine Werbung für Arzneimittel gegen Kopfläuse

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 30.06.2009, Az.: 3 U 13/09

Die Verwendung der Bewertung der Stiftung Warentest in Form des Logos samt Qualitätsurteil für ein Arzneimittel gegen Kopfläuse in einem Internetprotal ist durch die darin enthaltene fachliche Empfehlung eine werbende Anpreisung und nicht erlaubt. Einem in die Werbung eingebundenem Testurteil kommt eine meinungsbildende und handlungsleitende Wirkung zu. Der Verbraucher wird in der Eilsituation der Erkrankung an Kopfläusen, wenn ihm das positive TEstergebnis werblich begegnet, der starken Anziehungskraft ausgesetzt und möglicherweise von einer reflektierten Kaufentscheidung abgehalten.
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09. Juli 2009

Werben mit Stiftung-Warentest

Urteil des LG Duisburg vom 29.05.2009, Az.: 22 O 121/08

Ein Unternehmen darf nicht mit dem Logo der Stiftung-Warentest werben, wenn das angebotene Produkt aus einer späteren Ernte gewonnen wurde als das testgegenständliche Produkt. Dies verstoße nämlich gegen das wettbewerbsrechtliche Irreführungsverbot.

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