Google nun im Fadenkreuz der Justiz
Gegen den Konzern wurde nun von der Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da die Firma möglicherweise dem deutschen Strafgesetz zuwider handelte. Die Firma hat für ihren Internetdienst Street View deutschlandweit Straßen fotografiert und soll dabei "versehentlich" Daten ungesicherter WLAN-Verbindungen sowie Teile von Emails gespeichert haben. Sollten tatsächlich unbefugt private Daten mit technischen Mitteln abgefangen worden sein, käme insofern ein Verstoß gegen § 202b StGB in Betracht.
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