Armut schützt nicht vor der GEZ!
Pressemitteilung Nr. 84/2011 des BVerwG vom 12.10.2011, Az.: 6 C 34.10
Studenten, die ihren Lebensunterhalt durch einen Studienkredit bestreiten und keine Leistungen nach dem BAföG erhalten, können nicht von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden. Die Voraussetzung einer Befreiung ist nicht das geringe Einkommen einer Person, sondern die Tatsache, dass bestimmte staatliche Sozialleistungen bezogen werden.