Unerlaubte Passwortweitergabe kann zu Unterrichtsausschluss führen
Ein Schüler kann vom Unterricht (vorliegend: 4 Tage) ausgeschlossen werden, wenn dieser das Passwort eines Mitschülers ohne dessen Erlaubnis an andere Mitschüler weitergibt, diese mit dem Passwort missbräuchlich umgehen und pornografische Seiten herunterladen und davon auszugehen ist, dass pädagogische Maßnahmen im konkreten Einzelfall nicht zum Erfolg führen würden.