Inhalte mit dem Schlagwort „Tätigkeit“

11. April 2011

Abmahnung mehrerer Gegner kann nur eine Angelegenheit für Anwalt sein

Urteil des BGH vom 01.03.2011, Az.: VI ZR 126/10

Wird ein Rechtsanwalt beauftragt, gegen eine unrichtige Presseberichterstattung vorzugehen, so kann eine Tätigkeit in derselben Angelegenheit auch dann vorliegen, wenn sich die für den Betroffenen ausgesprochenen Abmahnungen sowohl gegen den für das Printprodukt verantwortlichen Verlag und den verantwortlichen Redakteur als auch gegen die für die Verbreitung der Berichterstattung im Internet Verantwortlichen richten.
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30. Juni 2009

Verschiedene Angelegenheit lösen je eine Geschäftsgebühr aus

Urteil des BGH vom 12.03.2009, Az.: IX ZR 10/08

Die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts vor einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und diejenige vor dem nachfolgenden Hauptsacheverfahren stellen regelmäßig verschiedene Angelegenheiten dar, deren Wahrnehmung jeweils eine Geschäftsgebühr auslöst.

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