Fälschung beweiserheblicher Daten durch Änderung der Kontodaten in „gehackten“ eBay-Accounts
Die Änderung von Kontodaten in "gehackten" eBay-Accounts und deren täuschende Verwendung, hier durch Anbieten von nicht zur Verfügung stehenden Elektroartikeln, welche von gutgläubigen eBay-Nutzern ersteigert werden, die daraufhin den Kaufpreis auf das angegebene Konto überweisen ohne die angebotene Ware zu erhalten, erfüllt den Tatbestand der Fälschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 Abs. 1 StGB. Da die computerspezifischen Fälschungsvorgänge am Tatbestand der Urkundenfälschung gemessen werden, kommt es für das Verhältnis der Begehungsformen zueinander auf die dazu entwickelten Grundsätze an, sodass bei Veränderung beweiserheblicher Daten und anschließender planmäßiger Nutzung insoweit nur von einer Tat auszugehen ist.