Inhalte mit dem Schlagwort „Tatort“

28. Februar 2011

Ehemalige Grafikerin des Tatort-Vorspanns hat (doch) keinen Anspruch auf Nachvergütung und Benennung als Urheber

Pressemitteilung Nr. 2/11 des OLG München zum Urteil vom 10.02.2011, Az.: 29 U 2749/10

Eine Grafikerin und Trickfilmerin, die vor 40 Jahren den Vorspann der bekannten Krimiserie "Tatort" mit entworfen hat, muss in diesem nicht als Urheberin genannt werden und hat keinen Anspruch auf eine Nachvergütung nach § 32a UrhG. Im Gegensatz zum Landgericht urteilte das OLG München nun, dass ein Nachvergütungsanspruch nur dann bestünde, wenn der Beitrag des eine Nachvergütung beanspruchenden Urhebers für das Gesamtwerk nicht nur von untergeordneter Bedeutung wäre. Bei einem Vorspann ist dies jedoch der Fall.
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27. Mai 2009

Tatort CD-Cover

Urteil des OLG Koblenz vom 11.12.2008, Az.: 6 U 958/08

Um eine Verwechslungsgefahr zweier Marken beurteilen zu können, ist der Gesamteindruck aus Wort- und Bildbestandteil einschließlich der grafischen Darstellung des Wortbestandteiles entscheidend. Das Fadenkreuz wird von den Verkehrskreisen als sachlicher Hinweis auf spannende und kriminalistische Unterhaltung gewertet. Jenes der beanspruchten Marke erscheint streng geometrisch gestaltet, das der beanstandeten Marke unregelmäßig und unruhig. Aufgrund des unterschiedlichen optischen Gesamteindrucks bei fehlender phonetischer Ähnlichkeit liegt kein Mindestmaß an Zeichenähnlichkeit vor.

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