Erfolglose Kündigung eines presserechtlichen Unterlassungsvertrages
BGH Pressemitteilung, Urteil vom 09.03.2010, Az.: VI ZR 52/09 Ändern sich auf Seiten des Schuldners die tatsächlichen Verhältnissen, die einem presserechtlichen Unterlassungsvertrag zugrunde gelegt wurden, berechtigt dies noch nicht zur Kündigung des Unterlassungsvertrages.
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