IGLO vs. IGLOTEX
Beschluss des BPatG vom 15.06.2012, Az.: 25 W (pat) 92/09 Zwischen den Marken IGLO und IGLOTEX besteht Verwechslungsgefahr, da beide Marken einen ähnlichen Produktkreis an Tiefkühlkost anbieten und dasselbe Wort - IGLO - enthalten. Aufgrund ihres Bekanntheitsgrades kommt der Marke IGLO eine größere Schutzbedürftigkeit zu, da sie eine erheblich gesteigerte Kennzeichnungskraft besitzt. Die Verwechslungsgefahr wird auch nicht durch die graphische Gestaltung von "IGLOTEX" beseitigt.
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