„Schwarze Eule“ keine schutzfähige Wortmarke für Süßigkeiten
Beschluss des BPatG vom 29.11.2010, Az.: 25 W (pat) 195/09 Die Bezeichnung "Eule" hat für Süßigkeiten lediglich beschreibenden Charakter, da deren Verkauf in Tierform allgemein üblich ist. Gleiches gilt für die Bezeichnung "schwarz", die auf Schokolade, Fruchtauszüge oder Lakritze hinweist. Die Marke "Schwarze Eule" würde darum nicht mit einem bestimmten Hersteller in Verbindung gebracht und ist folglich freihaltebedürftig.
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