Inhalte mit dem Schlagwort „Toleranz“

10. Juli 2009

Mieterhöhung auf Basis der falschen Flächenangabe

Pressemitteilung des BGH vom 08.07.2009, Az.: VIII ZR 205/08

Solange die tatsächliche Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten nicht um mehr als 10 % abweicht, ist eine Mieterhöhung auf Basis der Vertragsvereinbarung erlaubt, § 558 BGB. Erst außerhalb dieser Toleranzgrenze ist es dem Mieter nicht mehr zumutbar an der vertraglichen Wohnflächenvereinbarung festzuhalten.

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