Zur Tonträgerherstellereigenschaft im Schadensersatzprozess
Im Rahmen eines Schadensersatzprozesses wegen Filesharings kann der Nachweis der Tonträgerherstellereigenschaft, sofern der P & C Vermerk auf einem Tonträger nicht eindeutig ist, mittels Vorlage eines Auftragsproduzentenvertrags erfolgen. Der Schadensersatz für ein über mehreren Wochen in den aktuellen Charts befindliches Musikstück beläuft sich auf 200€.