Inhalte mit dem Schlagwort „Überlassung“

30. März 2010

Kosten für Teilnehmerdaten

Urteil des BGH vom 13.10.2009, Az.: KZR 34/06 a) Eine gegen § 12 TKG 1996 verstoßende Preisvereinbarung ist - im Umfang des Verstoßes - nach § 134 BGB nichtig.
b) Auf der Grundlage der Richtlinie 98/10/EG (ONP II-Richtlinie) sind § 12 Abs. 1 Satz 2 und § 12 Abs. 2 TKG 1996 so auszulegen, dass ein Telefondienstbetreiber für die Überlassung von Basisdaten - Name, Anschrift, Telefonnummer - seiner eigenen Kunden an Unternehmen, die einen Auskunftsdienst aufnehmen oder ein Teilnehmerverzeichnis herausgeben wollen, ein Entgelt nur bis zur Höhe der (Grenz-)Kosten der Datenübermittlung erheben kann. Für die Überlassung sonstiger Teilnehmerdaten gilt diese Beschränkung nicht.
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19. Mai 2009

Nicht weitergeben!

Beschluss des OLG Frankfurt am Main, Az.: 11 W 15/09 Ein Softwarehersteller, der dem Ersterwerber eine Volumenlizenz erteilt, hat gegen diesen einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch, wenn der Ersterweber ohne Zustimmung des Softwareherstellers unzählige Lizenzen an Zweiterwerber weiter überträgt, indem er diese zum Download freigibt oder den entsprechenden Produktkey überlässt.
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