„Sevenload“ haftet für Urheberrechtsverletzung ihrer Nutzer ab Kenntnisnahme
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 29.09.2010, Az.: 5 U 9/09
Die Internetplattform "Sevenload" haftet für Urheberrechtsverletzungen ihrer User erst ab Kenntnisnahme. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Betreiber des Online-Videoportals die eingestellten Inhalte der User nicht zu Eigen machen und es somit an der nach außen sichtbaren Übernahme der Verantwortung für den Inhalt der Internetseite fehlt.
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