Gezielte Überwachung des öffentlichen Raumes ohne rechtliche Grundlage unzulässig
Urteil des BVerfG vom 11.08.2009, Az.: 2 BvR 941/08
Werden Daten des öffentlichen Raumes, wie z.b. des Straßenverkehrs, gezielt und nicht technikbedingt aufgezeichnet am später ausgewertet zu werden, so kann dies ein Eingriff in das verfassungsmäßige Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen.Für einen derartgen Eingriff ist eine gesetzliche Grundlage vonnöten, eine verwaltungsrechtliche Grundlage ist nicht ausreichend.