Inhalte mit dem Schlagwort „Umschreibung“

09. Juni 2009

Fehlt das rechtliche Gehör der Markeninhabers ist die Markenumschreibung rückgängig zu machen

Beschluss des BPatG vom 27.04.2009, Az.: 25 W (pat) 20/09

Nur die inhaltliche Unrichtigkeit ist nicht ausreichend, eine Rückgängigmachung der Umschreibung zu rechtfertigen. Zudem muss einem Beteiligten das rechtliche Gehör in nicht ausreichender Weise gewährt worden sein. Um Missbrauch vorzubeugen, wenn keine von allen Beteiligten unterzeichneten Umschreibungsanträge vorliegen, ist dem Markeninhaber Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dies ist vorliegend nicht geschehen, so dass das rechtliche Gehör des Markeninhabers verletzt ist, worauf die Umschreibung beruht. Sie ist rückgängig zu machen.

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19. März 2009

„Boots-Klinik“ ist kein eintragungsfähiger Markenname

Beschluss des BPatG vom 14.01.2009, Az.: 26 W (pat) 96/08 Dem Begriff "Boots-Klinik" fehlt die zur Eintragung erforderliche Unterscheidungskraft, bei der auf einen vermuteten Durchschittsverbraucher abgestellt wird. Die Umschreibung des Dienstleistungsangebots stellt ein absolutes Schutzhindernis vor Markeneintragungen im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 dar. Unbedeutend ist, ob eine solche Begrifflichkeit bereits besteht. Die Bezeichnung selbst muss als Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Dienstleistungen dienen.
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