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10. März 2014

Festlegung des Schadensersatz bei unerlaubter Übernahme von AGB

Urteil des AG Köln vom 08.08.2013, Az.: 137 C 568/12

Anwaltlich formulierte AGB sind ein urheberrechtlich geschütztes Schriftwerk. Werden diese unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht, begründet dies einen Schadensersatzanspruch, dessen Höhe sich im Grundsatz nach dem Entgelt für eine solche AGB-Erstellung richtet. Beinhaltet dieses Entgelt zugleich eine Haftungsübernahme durch Anwälte, so beschränkt sich der Schaden auf die fiktive Einräumung von Nutzungsrechten in Höhe von 50% des Entgelts.

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