Festlegung des Schadensersatz bei unerlaubter Übernahme von AGB
Anwaltlich formulierte AGB sind ein urheberrechtlich geschütztes Schriftwerk. Werden diese unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht, begründet dies einen Schadensersatzanspruch, dessen Höhe sich im Grundsatz nach dem Entgelt für eine solche AGB-Erstellung richtet. Beinhaltet dieses Entgelt zugleich eine Haftungsübernahme durch Anwälte, so beschränkt sich der Schaden auf die fiktive Einräumung von Nutzungsrechten in Höhe von 50% des Entgelts.