Anspruch auf Richtigstellung und Geldentschädigung bei unwahrer Tatsachenbehauptung in Pressebericht
Wird durch einen Zeitungsartikel der Eindruck erweckt, gegen eine Person werde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Hehlerei und des illegalen Mineralienhandels geführt, und erweist sich dies als unwahre Tatsachenbehauptung, besteht ein Anspruch auf Abdruck einer Richtigstellung. Wird die Person zudem abgebildet und ihr voller Name genannt, so handelt es sich um eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung, die bei schuldhaftem Handeln außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung auslöst.