Ein Testsieger kommt stets allein
Urteil des OLG Hamburg vom 27.06.2013, Az.: 3 U 142/12 Eine Werbung mit der Angabe "Testsieger" stellt eine unzulässige Alleinstellungsbehauptung dar, wenn nicht darauf hingewiesen wird, dass auch andere Produkte ebenso gute Testergebnisse erzielt haben.
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