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15. Juni 2016

Unzulässige Klauseln in Beförderungsverträgen der Lufthansa

Boarding Pass liegt neben einer Kredit-Karte, einem Miniatur-Fllugzeug und einem Smartphone auf einer dunklen Tastatur
Urteil des LG Köln vom 17.02.2016, Az.: 26 O 435/15

Klauseln eines Beförderungsvertrages sind unzulässig, wenn das Transparenzgebot nicht gewahrt und der Verbraucher unangemessen benachteiligt wird. Diesem Gebot genügt eine Klausel jedenfalls dann nicht, wenn angeführt wird, dass eingetragene Reisedaten verbindlich seien und nur unter Umständen und nur gegen Zahlung einer Gebühr oder gar nicht verändert werden können, wenn nicht verdeutlicht wird, welche Änderungen Kosten nach sich ziehen, in welcher Höhe diese anfallen, ob es auch kostenfreie Änderungen gibt und ob der Fluggast auch für nicht selbstverschuldete fehlerhafte Angaben zahlen muss. Ergibt sich aus einer Klausel ebenfalls nicht, bis wann genau eine solche Änderung möglich sei, so ist auch diese Vereinbarung unzulässig. Insbesondere die Angabe „Im Vorfeld der Beförderung“ beinhaltet einen zu unbestimmten zeitlichen Spielraum.

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