Inhalte mit dem Schlagwort „unzulässige Werbung“

04. Juli 2014

Werbung „made in Germany“ bei Fertigung im Ausland wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Hamm vom 13.03.2014, Az.: 4 U 121/13

Kondome dürfen nicht mit "made in Germany", "deutsche Markenware" oder als "deutsche Markenkondome" beworben werden, wenn der Großteil der wesentlichen Herstellungsschritte im Ausland unternommen wird. Diese Werbeaussagen sind irreführend und daher wettbewerbswidrig, da sie beim Verbraucher den unzutreffenden Eindruck erwecken, die Kondome würden ausschließlich in Deutschland gefertigt oder dass zumindest der maßgebliche Herstellungsvorgang in Deutschland stattfindet.

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26. Juni 2014

Feedback-Anfrage per E-Mail ist unzulässige Werbung

Urteil des AG Hannover vom 03.04.2013, Az.: 550 C 1344/12

Eine Feedback-Anfrage, die unaufgefordert und ohne vorherige Zustimmung per E-Mail versendet wird, stellt unzulässige Werbung dar. Sie belästigt den Empfänger erheblich und ist nicht hinnehmbar. Ein freiberuflich tätige Empfänger wird durch den Versand der Bewertungsanfrage in seinem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzt.

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06. August 2013

Vitalpilze

Urteil des BGH vom 17.01.2013, Az.: I ZR 5/12 a) Eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 liegt auch dann vor, wenn die Angabe mangels Bestimmtheit nicht zulassungsfähig im Sinne des Art. 13 Abs. 1 der Verordnung ist und daher eine unspezifische Angabe im Sinne des Art. 10 Abs. 3 der Verordnung darstellt. b) Solange die Listen nach Art. 13 und 14 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 noch nicht erstellt sind, kann Art. 10 Abs. 3 der Verordnung nicht vollzogen werden. c) Das Vorliegen der in Art. 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 genannten Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer auf spezifische Vorteile bezogenen gesundheitsbezogenen Angabe muss vom Verwender dargelegt und im Bestreitensfall bewiesen werden. Auf die Übergangsregelungen in Art. 28 der Verordnung kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.
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01. April 2011

Koppelung von Preisausschreiben und Warenbezug kann zulässig sein

Urteil des BGH vom 05.10.2010, Az.: I ZR 4/06 a) Im Hinblick auf die erhebliche Anlockwirkung, welche bei der Kopplung von Warenverkauf und einem Preisausschreiben/Gewinnspiel anzunehmen ist, ist unzulässig, wenn sie nach § 3 I UWG die Interessen von Verbrauchern, Mitbewerbern und sonst. Marktteilnehmern beeinträchtigen.
Nach §§ 3, 4 Nr. 6 UWG handelt es sich um ein generelles Verbot der Kopplung solcher Preisausschreiben an ein Umsatzgeschäft, die den Richtlinien (2005/29/EG) über unlautere Geschäftspraktiken entgegensteht.
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