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04. Februar 2014

Pixelio-Bilder müssen einen Urhebervermerk in der Bilddatei enthalten

Urteil des LG Köln vom 30.01.2014, Az.: 14 O 427/13

Bilder, die über die Foto-Internetplattform Pixelio verwendet werden, müssen in der Bilddatei einen Hinweis zum Urheber enthalten, ansonsten ist ein Rechtsverstoß gegen § 13 UrhG und die Pixelio-Lizenzbedingungen gegeben. Das gilt selbst dann, wenn das Bild über seine direkte Internet-Adresse aufgerufen wird und die Urheberbezeichnung auf der Artikelseite ordnungsgemäß erfolgt ist. Die Verfügbarkeit eines Bildes über eine Direkt-URL stellt eine eigenständige Verwendung dar, die einer gesonderten Urheberkennzeichnung bedarf.

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