Inhalte mit dem Schlagwort „urheberrechtlich geschützt“

11. August 2020

Öffentliche Zugänglichmachung eines Lichtbildes per URL-Erreichbarkeit

Copyright blauer Hintergrund
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 16.06.2020, Az.: 11 U 46/19

Die vertragliche Unterlassungspflicht bei einem urheberrechtlich geschützten Lichtbild wird nicht dadurch verletzt, dass das Werk weiterhin unter einer 70-stelligen URL abrufbar ist. Das bedeutet, ein Lichtbild wird nicht dadurch öffentlich zugänglich gemacht, dass es weiterhin unter einem Link fortgehend zu erreichen ist. Begründet wird diese Entscheidung insbesondere dahingehend, dass bei einer URL, welche aus ca. 70-Zeichen besteht, der Personenkreis, der letztendlich Zugriff auf das Lichtbild hat, abgrenzbar und eingeschränkt ist.

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12. August 2011

Angebot einer urheberrechtlich geschützten Datei auf einer Internet-Tauschbörse ist grds. gewerblichen Ausmaßes

Beschluss des OLG München vom 26.07.2011, Az.: 29 W 1268/11

Wer ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Rahmen einer Internet-Tauschbörse zum Download anbietet, verletzt dieses Recht im gewerblichen Ausmaß.  Nach Erwägungsgrund 14 der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums kommt es u.a. darauf an, ob ein unmittelbar oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteil erlangt wird. Es wird mittelbar ein wirtschaftlicher Vorteil erlangt, da eigene finanzielle Aufwendungen für den Erwerb des entsprechenden Inhalts eingespart werden.
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23. Juni 2010

Webseitenbetreiber haftet für Torrent-Internetseite

Beschluss des LG Hamburg vom 06.05.2010, Az.: 310 O 154/10

Ein Webseitenbetreiber haftet als Störer, wenn auf einer betriebenen Internetseite Torrent-Dateien urheberrechtlich geschützter Werke ohne das erforderliche Einverständnis der Rechteinhaber bereitgehalten oder auf Server mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt weitergeleitet werden. Es ist den Webseitenbetreibern möglich und jedenfalls nach erfolgten Abmahnungen auch zumutbar, die Abrufbarkeit der Websites mit den Urheberrechte verletzenden Inhalten zu verhindern. Auf das Haftungsprivileg des § 8 TMG können sich die Betreiber nicht berufen, da dieses auf Unterlassungsansprüche keine Anwendung findet.
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