Inhalte mit dem Schlagwort „verdeckter Vorteil“

24. Januar 2020

Funktionen von „Jameda“ teilweise unzulässig

Online-Bewertung mit Laptop und Händen
Urteil des OLG Köln vom 14.11.2019, Az.: 15 U 126/19

Das Bewertungsportal für Ärzte „Jameda“ ist in seinen Ausgestaltungen teilweise unzulässig. Unzulässig sei beispielsweise ein Button auf dem Profil eines Arztes, über welchen der Verbraucher eine Liste mit weiteren Ärzten angezeigt bekam. Dieser Button wurde jedoch nur auf den Profilen von Basiskunden und nicht auf den Profilen von Premiumkunden angezeigt. Dabei handele es sich um einen verdeckten Vorteil für Premiumkunden, da so der Eindruck entstehe, diese hätten keine örtliche Konkurrenz. Daher war die Darstellung dazu geeignet, Kundenströme von den Profilen der Basiskunden wegzulenken.

Weiterlesen
21. Januar 2020

Werbung für zahlende Kunden auf Profilen von Basiskunden unzulässig

Arzt mit blauem Kittel und Stetoskop hat ein Tablet in der Hand
Pressemitteilung des Landgerichts München I vom 06.12.2019, Az.: 25 O 13978/18, 25 O 13979/18, 25 O 13980/18

Drei Ärzte klagten erfolgreich gegen die Online-Ärztebewertungsplattform Jameda. Diese legte für die Kläger ohne deren Einverständnis Profile als nichtzahlende Basiskunden an, woraufhin die Kläger deren Löschung beantragten. Auf den Profilen dieser Basiskunden werden von zahlenden Ärzten verfasste Fachartikel mit einem Link, der zu ihrem Profil führt, veröffentlicht. Zur Folge könnte dies haben, dass potentielle Patienten sich aufgrund des Artikels nicht für den Basiskunden, sondern für den Verfasser des Artikels entscheiden. Die zahlenden Ärzte würden dadurch einen „verdeckten Vorteil“ gegenüber den Basiskunden, die ohne Einwilligung aufgenommen wurden, erlangen. Sofern zahlenden Kunden kein „verdeckter Vorteil“ gewährt wird und Jameda ihre Stellung als „neutraler Informationsmittler“ nicht einbüßt, wird das Jameda-System jedoch grundsätzlich von der Rechtsordnung gebilligt.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a