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09. September 2010 Top-Urteil

Staatliches Glücksspiel-Monopol fällt in Luxemburg

Zwei rote Würfel und Jetons.
Urteil des EuGH vom 08.09.2010, Verbundsache Az.: C- 316/07, C- 358/07 bis C-360/07, C- 409/07 und C- 410/07

Wer sich schon immer gewundert hat, wie breit angelegte Werbekampagnen staatlicher Lotterie- und Glücksspielgesellschaften und die Bekämpfung der Spielsucht und sonstiger, mit dem Glücksspiel zusammenhängender Gefahren zusammenpasst, befindet sich in guter Gesellschaft.

Auch die Richter der großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg sahen hier keinen Zusammenhang mehr und kippten deshalb das erst 2008 im deutschen Glücksspielstaatsvertrag verankerte staatliche Glücksspielmonopol.

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