Nicht jeder Hase ist ein „Goldhase“
Pressemitteilung Nr. 150/2010 des BGH vom 16.07.2010, Az.: I ZR 57/08 Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob aus der Marke "Lindt- Goldhase" der Verkauf ähnlich aussehender Schokoladenhasen (hier "Riegelein"- Hasen) verboten werden kann.
Die Sache wurde an das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. zurückverwiesen, welches die Klage des Schokoladenherstellers Lindt & Sprüngli auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz zunächst abgewiesen hatte, da der BGH sich derzeit nicht im Stande sieht, den Fall nochmals hinreichend zu überprüfen. Zum einen war der dem OLG Frankfurt zu den Akten gegebene Riegelein- Hase in den dem BGH vorliegenden Akten nicht mehr vorhanden. Der BGH konnte darum die Farbähnlichkeit der beiden Hasen nicht nachprüfen. Außerdem hatte das OLG nach Meinung der Richter die Ergebnisse einer Verkehrsbefragung zur Feststellung der Verwechslungsgefahr nicht richtig gewürdigt.
WeiterlesenDie Sache wurde an das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. zurückverwiesen, welches die Klage des Schokoladenherstellers Lindt & Sprüngli auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz zunächst abgewiesen hatte, da der BGH sich derzeit nicht im Stande sieht, den Fall nochmals hinreichend zu überprüfen. Zum einen war der dem OLG Frankfurt zu den Akten gegebene Riegelein- Hase in den dem BGH vorliegenden Akten nicht mehr vorhanden. Der BGH konnte darum die Farbähnlichkeit der beiden Hasen nicht nachprüfen. Außerdem hatte das OLG nach Meinung der Richter die Ergebnisse einer Verkehrsbefragung zur Feststellung der Verwechslungsgefahr nicht richtig gewürdigt.