In die Hand nehmen – keine Handy-Benutzung
Urteil des OLG Köln vom 23.08.2005, Az.: 83 Ss-OWi 19/05 Eine erlaubte Benutzung des Mobiltelfons während einer Autofahrt liegt nicht bereits dann vor, wenn der Autofahrer das Handy von einem Aufbewahrungsort, wo es klappert, an eine andere Stelle im Auto legt oder einsteckt.
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