Inhalte mit dem Schlagwort „Verkehrswert einer Kaufsache“

27. Januar 2015

Laufende eBay Auktion kann wegen nachträglich festgestelltem Mangel abgebrochen werden

Schriftzug "Storno" wird mit Stempel auf Kaufvertrag gedruckt
Urteil des LG Heidelberg vom 12.12.2014, Az.: 3 S 27/14

Stellt ein Verkäufer während einer bereits laufenden eBay Auktion nachträglich fest, dass die von ihm angebotene Kaufsache mangelhaft ist, so kann er die Auktion vorzeitig abbrechen, auch wenn der Mangel bereits beim Einstellen des Angebots vorhanden war. Eine solche Angebotsrücknahme ist nach den eBay AGB wirksam, wenn der Verkäufer sich bei Angebotseinstellung über ein Merkmal der Kaufsache irrte, welches die Gebrauchstauglichkeit derart beeinflusst, dass es sich auf den Verkehrswert auswirkt. Im Fall eines wirksamen Abbruchs der Auktion kommt kein Kaufvertrag zustande.

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