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18. Juni 2009

Verletzung von Urheberrechten durch Nutzung von Verkehrswertgutachten durch Makler

Urteil des LG Hamburg vom 15.05.2009, Az.: 308 O 580/08

Das Verkehrswertgutachten eines Versteigerungsobjektes, welches durch einen zertifizierten Sachverständigen im Auftrag des Gerichts zur Vorbereitung eines Zwangsversteigerungsverfahrens erstellt wurde, genießt Urheberrechtsschutz. Eine Vervielfältigung und Nutzung durch den für die Versteigerung beauftragten Makler verletzt den Gutachter in seinen Rechten und berechtigt zum Schadensersatzanspruch.

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