Berichterstattung bei Verdacht auf Stasi-Tätigkeit
Urteil des BGH vom 11.12.2013, Az.: IV ZR 314/10 Die Presse darf Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR ein gesteigertes Vertrauen entgegenbringen.
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