Inhalte mit dem Schlagwort „Veröffentlichung eines Urteils wegen Markenverletzung“

04. August 2014

Berechtigung zur Urteilsveröffentlichung nach einer Markenverletzung

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 09.01.2014, Az.: 6 U 106/13

Art und Umfang der Veröffentlichung eines wegen Markenrechtsverletzung ergangenen Urteils hängt von einer umfassenden Interessenabwägung des Gerichts ab. Das Gericht muss dabei zunächst prüfen, ob die Veröffentlichung erforderlich und geeignet ist, um einen durch die Kennzeichenverletzung eingetretenen Störungszustand zu beseitigen. Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, inwieweit mit einer etwaigen Veröffentlichung potentielle Verletzer abgeschreckt werden und die Öffentlichkeit sensibilisiert wird (Generalprävention).

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