Berechtigung zur Urteilsveröffentlichung nach einer Markenverletzung
Art und Umfang der Veröffentlichung eines wegen Markenrechtsverletzung ergangenen Urteils hängt von einer umfassenden Interessenabwägung des Gerichts ab. Das Gericht muss dabei zunächst prüfen, ob die Veröffentlichung erforderlich und geeignet ist, um einen durch die Kennzeichenverletzung eingetretenen Störungszustand zu beseitigen. Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, inwieweit mit einer etwaigen Veröffentlichung potentielle Verletzer abgeschreckt werden und die Öffentlichkeit sensibilisiert wird (Generalprävention).