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08. Juni 2017

BGH: Zur gerichtlichen Festsetzung des Inhalts eines Gesamtvertrages

Richterhammer, unter dem Geld liegt sowie Laptop und Akten im Hintergrund
Urteil des BGH vom 16.03.2017, Az.: I ZR 36/15

Das Oberlandesgericht darf sich bei der Bemessung der angemessenen Vergütung im Sinne von § 54 Abs. 1, § 54a, § 54b Abs. 1 UrhG auf denselben Vertragsgegenstand und denselben Zeitraum betreffende Gesamtverträge stützen, in denen sich die Parteien unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben auf eine angemessene Vergütung geeinigt haben.

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