Zuwachs für die „Volks“- Markenfamilie
Beschluss des BPatG vom 24.03.2011, Az.: 29 W (pat) 203/10 Dem in den Farben Rot, Schwarz, Weiß und Grau ausgestalteten Wort-/Bildzeichen "Volks.T-Shirt" stehen nicht die Hindernisse der mangelnden Unterscheidungskraft und des Freihaltebedürfnisses entgegen. Da es sich bei dem Gesamtbegriff um eine sprachliche Neuschöpfung handelt, kommt dem Zeichen in Bezug auf die Waren keine beschreibende Bedeutung zu.Vielmehr hat sich der Verkehr aufgrund der Vielzahl von gleichartig aufgebauten Wort-/Bildzeichen an diese Art der Kennzeichnung gewöhnt und erblickt darin einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft.
Weiterlesen