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30. Dezember 2014

Zur Haftung von Google für rechtswidrige Snippets in Suchergebnissen

Urteil des LG Hamburg von 07.11.2014, Az.: 324 O 660/12

Google haftet als Suchmaschinenbetreiber ab Kenntniserlangung für die Inhalte rechtswidriger Snippets in Suchergebnissen, wenn in diesen ein rechtswidriger Inhalt im Rahmen des Snippets verbreitet wird, kein berechtigtes öffentliches Interesse an deren Verbreitung besteht und der Eintrag nach Kenntniserlangung nicht entfernt wird.

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