Verdachtsäußerung muss bewiesen werden
Urteil des LG Hamburg vom 12.06.2009, Az.: 324 O 147/04 Ein Verlag, der in seiner Zeitung den Verdacht äußert, dass ein bekannter deutscher Adeliger erneut Gewalt gegen andere Personen ausgeübt hat, muss dies im Zweifel auch beweisen können. Kann er das nicht, ist in dem Vorwurf der wiederholten Gewaltanwendung eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu sehen. In diesem Fall steht dem Betroffenen eine Unterlassungsanspruch gegen den Verlag zu.
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