Inhalte mit dem Schlagwort „vzbv“

16. November 2020

Preistransparenz bei der Flugbuchung: Aufschlüsselung des Endpreises zu Beginn der Buchung

Flüge werden auf einem Tablet und einem Smartphone gebucht
Pressemitteilung zum Urteil des KG Berlin vom 03.09.2020, Az.: 23 U 34/16

Das KG Berlin kam bei einer Klage des vzbv gegen die Airline EasyJet zu dem Ergebnis, dass Fluggesellschaften zu Beginn des Buchungsvorganges die Zusammensetzung des Endpreises erläutern müssen. So muss für den Kunden von Anfang an ersichtlich sein, inwiefern Steuern und Gebühren zu dem reinen Flugpreis hinzutreten. Erst diese Transparenz ermögliche es dem Verbraucher die Preise verschiedenster Fluggesellschaften zu vergleichen und eine mögliche Preiserhöhung aufgrund erhöhter Steuern nachzuvollziehen.

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13. Mai 2019

Verbot zahlungsmittelabhängiger Gebühren gilt auch für „PayPal“ und „giropay“

SEPA Europakarte
Urteil des LG Berlin vom 21.03.2019, Az.: 52 O 243/18

§ 270a BGB, der Verbraucher vor Gebühren für bargeldlose Zahlungsverfahren schützen soll, ist auch auf Dreiparteiensysteme wie „PayPal“ oder „Sofortüberweisung“ anwendbar. Zwar wollte die Regierungskonstellation diese ausnehmen, dafür fänden sich jedoch nach der Entscheidung des LG Berlin keine Anhaltspunkte in der SEPA-Verordnung der EU. Für den Verbraucher mache es keinen Unterschied, ob noch eine Dritte Partei zwischengeschaltet ist, eine SEPA-Überweisung werde jedenfalls durchgeführt. Einer unzulässigen Gebühr komme es im Übrigen auch gleich, wenn bestimmte Zahlungsarten gegenüber anderen vergünstigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn auf einer Seite mit mehreren Angeboten lediglich der Preis der vergünstigten Zahlungsart angezeigt wird und dieser dann bei Auswahl einer anderen Zahlungsart entsprechend erhöht wird.

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04. September 2015

Mehrere AGB-Klauseln in Apple’s Garantiebestimmungen unzulässig

3 Würfel mit den Buchstaben "AGB" auf einem beschriebenen Papier mit einem Stift
Urteil des LG Berlin vom 28.11.2014, Az.: 15 O 601/12

Eine Vielzahl von Garantiebestimmungen des Elektronikkonzerns Apple sind nicht mit deutschem Recht vereinbar und daher unwirksam. Betroffen sind insgesamt 16 Klauseln der Garantie-Zusatzleistung „AppleCare Protection Plan“ sowie der einjährigen Hardwaregarantie des Herstellers. So sind Bestimmungen unzulässig, wonach die hauseigene Garantie anstelle aller sonstigen Ansprüche des Verbrauchers rückt, da eine Produktgarantie nach dem Sinn und Zweck gerade neben die gesetzlichen Ansprüche treten soll. Auch seien aus Verbrauchersicht mehrere Klauseln zu schwammig und unverständlich verfasst, was einen Verstoß gegen das Transparenzgebot darstellt.

Die beanstandeten Klauseln wurden von Apple mittlerweile überarbeitet.

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12. August 2014

Klausel über Mehrkosten von bis zu 100% bei Namensänderung in Reisevertrags-AGB benachteiligt Kunden unangemessen

Urteil des LG München I vom 26.09.2013, Az.: 12 O 5413/13

Die Klausel "Achtung: Bei Namensänderungen können Mehrkosten von bis zu 100% des Reisepreises oder mehr anfallen" in bei Reiseverträgen verwendeten AGB ist unzulässig, da diese die Verbraucher unangemessen benachteiligt, vom Grundgedanken des §651 b Abs. 2 BGB abgewichen wird und wesentliche Rechte und Pflichten des Reiseteilnehmers gefährdet werden.

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02. April 2012

Kostenlose Rückzahlung von Prepaid-Guthaben

Pressemitteilung des OLG Schleswig-Holstein zum Urteil vom 27.03.2012, Az.: 2 U 2/11

Eine AGB eines Mobilfunkanbieters, welche Gebühren für die Rückzahlung von Prepaid-Guthaben bei Vertragsbeendigung festlegt, ist unwirksam. Zudem sind die Gebühren zur "Rücklastschrift in Verantwortung des Kunden" und eine "Mahngebühr" zu hoch angesetzt worden.
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