Berufungsinstanz bestätigt Persönlichkeitsrecht eines Mörders
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 17.11.2009, Az.: 7 U 74/09 Das LG Hamburg hatte bereits entschieden, dass der Mörder des Schauspielers Walter Sedlmeyr in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht nicht verletzt werden darf. Dies war aber der Fall, als der vollständige Name des Mörders immer wieder in Berichterstattungen zu dem Verbrechen auch nach Ende der Haftstrafe genannt wurde. Dies bestätigte nun auch die Berufungsinstanz vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht: Der Starftäter muss eine Veröffentlichung, in der er unter Nennung seines Names als Täter der Straftat bezeichnet wird, nicht mehr dulden, da das öffentliche Interesse an der Tat bereits befriedigt ist und längst hinreichend darüber informiert worden ist.
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