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02. Juni 2009

Marke als solche verwenden!

Beschluss des BPatG vom 04.02.2009, Az.: 28 W (pat) 104/08

Stellt eine Marke, ein geläufiges Wort der englischen Sprache, eine bloße sachbezogene Warenangabe dar, so ist sie zu löschen. Die Bezeichnung muss als solche nicht verwendet worden sein; dass sie sich dazu eignet, ist ausreichend. Eine Löschung kann ausgeschlossen werden, wenn die Marke sich infolge intensiver Benutzung in den beteiligten Verkehrskreisen durchgesetzt hat. Es fehlt hier aber an der markenmäßigen Verwendung.

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