Inhalte mit dem Schlagwort „Wettbewerbsrecht“
Präsentation eines Nachahmungsprodukts von „Mikado“-Keksstangen
Lediglich die Präsentation eines Produkts - dem der Vorwurf der Nachahmung gemacht wird - auf einer internationalen Messe in Deutschland begründet noch nicht die Gefahr, dass das Produkt in Deutschland in den Verkehr gebracht wird. Vor allem, wenn es sich um eine reine Fachmesse handelt und nicht der breiten Öffentlichkeit zugänglich ist.
Ein Verbot von Verletzungsformen darf nur auf die im Verfahren vorgebrachten Beanstandungen gestützt werden
Bei einem Antrag auf Unterlassung einer konkreten Verletzungsform darf das Gericht das Verbot der entsprechenden Verletzungsform nur auf solche Beanstandungen stützen, die der Antragssteller im Verfahren vorgebracht hat. Hinsichtlich weiterer Beanstandungen, die erst im Laufe des Verfahrens nachgeschoben werden, steht ein fehlender Verfügungsrund im Laufe eines Eilverfahrens dann nicht entgegen, wenn der Antragssteller von diesen Beanstandungen erst während des Verfahrens Kenntnis erlangt hat.
Zum Erfordernis, Verbraucherinformationen „klar und verständlich und in hervorgehobener Weise“ darzustellen
Zur Entbehrlichkeit der „textilen Zusammensetzung“
Bei Textilwaren, die man nur direkt in einem Ladengeschäft erwerben kann, muss in einer Werbeanzeige nicht die textile Zusammensetzung des Produktes nach Art. 16 TextilKennzVO aufgezeigt werden, da der Verbraucher vor dem Kauf vor Ort die Möglichkeit hat sich darüber zu informieren.
Zusenden von Werbemails ohne hinreichende Dokumentation der vorherigen Einwilligung ist unzulässig
Die Zulässigkeit des Zusendens von Werbemails wird grundsätzlich durch das sog. Double-Opt-in-Verfahren gewährleistet, bei dem der Verbraucher per E-Mail um Bestätigung seiner Einwilligung gebeten wird und diese Bestätigung dann beim Werbenden eingeht. Für die Zulässigkeit ist es aber zusätzlich erforderlich, dass der Werbetreibende die Einverständniserklärung der Einwilligenden vollständig dokumentiert. Die konkrete Dokumentation kann auch nicht durch einen Zeugen ersetzt werden, der lediglich die ordnungsgemäße Durchführung des Double-Opt-in-Verfahrens bestätigt.
Angabe von Endpreisen bei Flugreisen
Preise für Flugreisen müssen neben dem Beförderungsentgelt selbst stets auch alle weiteren Steuern, Gebühren und Zuschläge beinhalten, die unvermeidbar anfallen und bereits bei der Buchung vorhersehbar sind. Alle einzelnen Preisbestandteile, die in der Summe den Endpreis ergeben, müssen dem Reisenden gesondert aufgeschlüsselt werden. Ein in den AGB geregeltes pauschales Bearbeitungsentgelt in Höhe von 25 € für stornierte Buchungen neben der (zumindest anteiligen) Einbehaltung des Flugpreises stellt eine unzulässige Benachteiligung des Kunden dar.
Bezeichnung „Kleiderkammer Essen“ für gewerblichen Second-Hand-Laden unzulässig
Die Geschäftsbezeichnung "Kleiderkammer Essen" sowie der Domainname www.kleiderkammer-essen.de für einen gewerblichen Second-Hand-Laden sind unzulässig, da unzutreffenderweise der Eindruck erweckt wird, es handle sich bei dem Laden um eine karitative Einrichtung. Ebenfalls wettbewerbswidrig ist die intransparente Werbeaussage des Second-Hand-Shops "Hilfsbedürfte Bürger erhalten mit Nachweis auf alle regulären Waren einen Rabatt von 15%", da nicht angegeben wird, wie die Hilfsbedürftigkeit nachzuweisen sei.
Zur Nachahmung von Wohnmöbeln
Eine Nachahmung von Wohnmöbeln ist nur dann wettbewerbswidrig, wenn sie geeignet ist, eine Herkunftstäuschung hervorzurufen. Zu beachten ist jedoch, dass bei Wohnmöbeln nur ein enger Gestaltungsspielraum möglich ist, sodass zum einen keine hohen Anforderungen an die Individualität einer Gestaltung gestellt werden müssen, zum anderen der Schutzumfang einer derartigen Gestaltung dementsprechend eng zu bestimmen ist. Folglich liegt eine Nachahmung zumindest dann nicht vor, wenn bei einem Wohnmöbel mit schwacher wettbewerblicher Eigenart lediglich ein geringer Grad der Nachahmung zu verzeichnen ist.