Wettermoderator Jörg Kachelmann durfte seine ehemalige Geliebte nicht als „Kriminelle“ bezeichnen
Der insbesondere für Wettervorhersagen im Fernsehen bekannte Moderator Jörg Kachelmann durfte sich im Rahmen des Freispruchs von gegen ihn gerichteten Vergewaltigungsvorwürfen über seine Ex-Geliebten dahingehend öffentlich äußern, dass der Tatvorwurf der Vergewaltigung falsch sei. Die Bezeichnung der Klägerin als "Kriminelle" stellt jedoch eine Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, da insofern zu ihren Gunsten die Unschuldsvermutung gilt.