„Wir sind die Guten“ ist nicht eintragungsfähig
Beschluss des BPatG vom 15.03.2011, Az.: 24 W (pat) 21/10 Der Eintragung der Wortfolge "Wir sind die Guten" steht das absolute Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft entgegen. Die fast schon sprichwortartig gewordene Redensart wird - gerade auch produktbezogen - bereits von einer Vielzahl ganz unterschiedlicher Personen und Unternehmen auf diversen Waren - und Dienstleistungssektoren tatsächlich verwendet. Infolgedessen fehlt ihr die Eignung, auf einen ganz bestimmten Dienstleistungsanbieter hinzuweisen. Der Verkehr weist die in Rede stehende Wortfolge nicht einem bestimmten Unternehmen und dessen Angebot an Dienstleistungen zu.
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