Fristlose Kündigung bei Transfer von Kundendaten auf Privat-PC
Urteil des LAG Frankfurt/Main vom 29.08.2011, Az.: 7 Sa 248/11 Die Übertragung vertraulicher Bank- und Kundendaten eines Bankkundenbetreuers an sein privates E-Mail-Postfach stellt eine schwerwiegende Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten dar. Daher ist eine außerordentliche Kündigung trotz Freistellung des Arbeitnehmers bis zum vereinbarten Beendigungstermin berechtigt.
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